Mit der Anmeldung / Registrierung zum Covid-Test erklärt sich die «Testperson» einverstanden, dass für einen PCR-Test / Schnelltest eine Probe nasopharyngal / pharyngal etc. entnommen wird. Diese wird in einem zertifizierten Labor, in der Apotheke oder im Testcenter ausgewertet. Das Resultat des Schnelltests liegt nach 10-15 Minuten vor. Beim PCR-Test nach 48-72 Stunden.
Kosten:
- Antigen-Schnelltest (Übernahme durch die Krankenkasse – CHF 36.00)
- Antigen-Schnelltest (Ohne Krankenkasse – CHF 35.00)
- PCR-Test (Reisetest – CHF 156.00) – ZURZEIT NICHT MÖGLICH
- PCR-Test (mit Symptomen wird durch Krankenkasse übernommen)
- Tests ausserhalb der Öffnungszeiten (Zuschlag von CHF 25.00)
- Antikörper-Schnelltest (CHF 25.00)
- Antikörper-Test inkl. Labor und Zertifikat, Gültig 3 Monate (CHF 80.00)
Die zum Covid-Test angemeldete Person («Testperson») beauftragt hiermit die Toppharm Bahnhof Apotheke Drogerie, Bahnstrasse 5, 8603 Schwerzenbach («Testzentrum») wie folgt:
1. Das Testzentrum wird beauftragt, den von der Testperson benannten Test für eine COVID-19 Infektion durchzuführen. Die Annahme des Auftrags durch das Testzentrum erfolgt automatisch, sofern das Testzentrum die Testperson nicht innert 3 Stunden nach Abgabe per SMS oder E-Mail anderweitig informiert.
2. Das Testzentrum bemüht sich, das Testresultat für einen Schnelltest innert 15 Minuten nach Abgabe der Probe durch die Testperson per E-Mail an diese zu kommunizieren. Falls das Testresultat nicht innert 5 Stunden vorliegt, ist die Testperson berechtigt, den Test ohne weitere Kosten zu wiederholen, oder den bezahlten Preis vollumfänglich zurückzufordern. Alle anderen Ansprüche gegen das Testzentrum sind ausgeschlossen.
3. Die Testperson nimmt zur Kenntnis, dass der jeweilige Test keine hundertprozentige Zuverlässigkeit aufweist und somit in seltenen Fällen falsch negative oder falsch positive Testresultate nicht ausgeschlossen sind.
4. Das Testzentrum ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen bzw. Aufgaben an Dritte zu delegieren.
5. Das Testzentrum ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben verpflichtet, den Test von einem zertifizierten Labor durchführen/begleiten zu lassen und haftet für die korrekte Abwicklung des Auftrags. Bezüglich der Arbeit des zertifizierten Testlabors haftet das Testzentrum einzig für gehörige Auswahl und Instruktion. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Testresultate bei der Testperson entstehen, ist das Testzentrum nur bei grobfahrlässigem oder absichtlichem Verhalten durch das Testzentrum haftbar. In jedem Fall ist die Haftung summenmässig auf den Preis des Tests begrenzt.
6. Die Testperson stimmt der Bearbeitung ihrer Personendaten durch das Testzentrum und von ihr beauftragte Dritte mit Sitz in der Schweiz und/oder in der EU ausdrücklich zu. Diese Daten werden ausschliesslich für die Abwicklung des Auftrags verwendet und werden nach angemessener Frist gelöscht. Sie dürfen weder durch das Testzentrum noch von ihr beauftragten Dritten zu Werbezwecken verwendet oder weitergegeben werden. Die Testperson nimmt zur Kenntnis, dass das Testlabor im Falle eines positiven Testresultates verpflichtet ist, den zuständigen Behörden das Testresultat und die persönlichen Angaben der Testperson mitzuteilen. Wir weisen zudem darauf hin, dass Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden, sich gemäss den Anweisungen der Behörden zu verhalten haben (für weitere Informationen siehe die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit www.bag.admin.ch).
7. Mit Übermittlung des Testergebnisses ist dieser Auftrag abgeschlossen. Probeentnahmen können nicht mehrfach verwendet werden.
8. Jede Ergänzung, Änderung oder Erweiterung dieses Auftrags erfordert die schriftliche Zustimmung durch das Testzentrum und der Testperson.
9. Dieser Auftrag untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Auftrag werden ausschliesslich durch die Gerichte der Stadt Zürich entschieden.